Stand Mai 2019

H4 soll nun doch umgesetzt werden? Als Hochwasserschutzmaßnahme für das Industriegebiet Süd ist H4, genau betrachtet, ungeeignet. Diese Maßnahme leitet auch das oberflächlich auf das Industriegebiet zuströmende Wasser in den Rehbach, wie mit einem Trichter. Bei einem 100-jährigen Hochwasser muss der Rehbach dann 6 Tage lang pro Stunde über 14,4 Mio Liter Wasser durch das Industriegebiet leiten. Wird der Bachlauf dort blockiert, durch ein Hallendach, einen umgestürzten Baum z. B., überflutet das Wasser auch das Industriegebiet. Hochwasser im Industriegebiet wird hohe Sach- und Vermögensschäden zur Folge haben, aber auch eine Umweltkatastrophe auslösen! Die sicherere Lösung für das Hochwasserproblem ist nach wie vor, es unter der K14 durchzuleiten, in das Urerbsengrabensystem, bevor es das Industriegebiet überhaupt erreicht! H4 ist die Variante, mit der die größte Wassermenge ins Industriegebiet geleitet wird! Warum wählten die Verantwortlichen in Kreis und Kommune ausgerechnet diese Lösung? Um ein wenig mehr Wasser für die Rechtfertigung der Rehbachverlegung zu haben? Vernünftiges Entscheiden und Handeln sieht anders aus. 


Liebe Mitstreiter und Interessierte,

seit der Erlass der Veränderungssperre sind nun mehr mehrere Wochen ins LAnd gegangen. Auch wenn viele glauben möchten, dass es mit der Veränaderunssperre getan ist, müssen wir nochmals paar Fakten ins Erinnerg rufen. Was nutzt der schönste einstimmige Gemeinderatsbeschluss, wenn er  und keine Rechtskraft entfalten kann?

 

Am 13. März fassten die Gemeinderatsmitglieder einstimmig den Beschluss einer Veränderungssperre und auch die Aufhebung des alten Bebauungsplanes für das Industriegebiet. Beide Beschlüsse wurden jedoch nicht direkt öffentlich gemacht und sind deshalb auch erst später rechtskräftig geworden. Üblicherweise werden diese Satzungen sofort im nächsten Amtsblatt veröffentlicht. Ein besonderer Aufwand war dies nicht, lag die Satzung ja bereits ausformuliert mit allen Anlagen für die Abstimmung selbst vor. Amtsblatt Veröffentlichung erfolgte erst am 28.März 2019! Rechtskräftig erst ab dem Tag der Veröffentlichung - und das erfolgte auch erst nach mehrmaliger Nachfrage von uns.

Nach allem Misstrauen, was in dieser Angelegenheit bereits entstanden ist, hätte die Verwaltung gut daran getan, dies auch hier sofort zu tun. Die Bürger haben kein Verständnis mehr für weiteres Verzögern und Taktieren.  

Eine Kommune, die versäumt die sofortige Vollziehbarkeit bei der Zurückstellung des Baugesuchs zu verhängen und bei einem Widerspruch das Genehmigungsverfahren nicht weiterbearbeitet, handelt amtspflichtpflichtwidrig und kann schadensersatzpflichtig werden.

Ebenso steht die Strafe für Uferbeschädigung noch aus - auch hier passiert bis heute nichts. Auch beunruhigend ist folgende Aussage des Bürgermeisters: „Bei der Neuaufstellung des Bebauungsplans sollen alle Grundbesitzer mit einbezogen werde, auch der Investor.“, Rheinpfalz am 21.03.2019. (Rechtslage BauGB § 16 + § 10). 

Interessant sind in diesem Zusammenhang noch folgende Pharagrafen zum Thema „Entschädigung bei Veränderungssperre“ Baugesetzbuch § 18

Das bedeutet weiterhin, dass das Logistikzentrum nicht zu den Akten gelegt werden kann. Es wird nur in der oben genannten Frist keine Bauaktivitäten auf dem Gelände geben. Ebenso wird auch weitere Zeit geschaffen, für den Investor zu arbeiten und andererseits Zeit gewonnen, für die Gemeinde, eine neue, rechtsgültige und zeitgemäße Planung des Gebietes zu erstellen.

Daher rufen wir zu einer erneuten Dienstags DEMO am 14. Mai 2019  - Rathausplatz 18.30 - 19.30 Uhr Ihre Befürchtung, „dass sich die Sache mehr oder weniger aus dem Bewusstsein der Einwohner schleicht“, teilen wir. Deshalb wollen mindestens wir alle zwei Monate eine Kundgebung machen und wenn geboten, die Bürger mittels „Newsletter“ informieren.


Bürgerengagement Haßloch e.V. 26.3.2019

Was nutzt der schönste einstimmige Gemeinderatsbeschluss, wenn er keine Rechtskraft entfalten kann? 

Am 13. März fassten die Gemeinderatsmitglieder einstimmig den Beschluss einer Veränderungssperre und auch die Aufhebung des alten Bebauungsplanes für das Industriegebiet. Beide Beschlüsse wurden jedoch noch nicht öffentlich gemacht und sind deshalb noch nicht rechtskräftig. Üblicherweise werden diese Satzungen sofort im nächsten Amtsblatt veröffentlicht. Ein besonderer Aufwand ist dies nicht, liegt die Satzung ja bereits ausformuliert mit allen Anlagen für die Abstimmung selbst vor.

Nach allem Misstrauen, was in dieser Angelegenheit bereits entstanden ist, hätte die Verwaltung gut daran getan, dies auch hier sofort zu tun. Die Bürger haben kein Verständnis mehr für weiteres Verzögern und Taktieren. Letztendlich sind alle bisher getroffenen Massnahmen zur Zeit wirkungslos. Auch die Zurückstellung des Baugesuches ist durch den Widerspruch von Hillwood zunächst einmal ausgehebelt, weil von der Kreisverwaltung versäumt wurde, die sofortige Vollziehbarkeit anzuordnen. Der Bürgermeister ist in der Pflicht, diese nochmals nachträglich bei der Kreisverwaltung zu beantragen. Diesen Auftrag hatte er vom Gemeinderat bekommen und auch zugesagt, den Antrag binnen einer Woche beim Kreis zu stellen. Einer ausführlichen Begründung, wie nun vorgeschoben wird, bedarf es hierzu nicht. Denn soll die Planungshoheit der Gemeinde nach Artikel 28 GG gesichert werden, muss auch die Zurückstellung wirksam sein. 

Eine Kommune, die versäumt die sofortige Vollziehbarkeit bei der Zurückstellung des Baugesuchs zu verhängen und bei einem Widerspruch das Genehmigungsverfahren nicht weiterbearbeitet, handelt amtspflichtwidrig und kann schadensersatzpflichtig werden.

Auch beunruhigend ist folgende Aussage des Bürgermeisters: „Bei der Neuaufstellung des Bebauungsplans sollen alle Grundbesitzer mit einbezogen werde, auch der Investor.“ (Rheinpfalz am 21.03.2019). Heißt das, sein Gelände wird weiterhin als Industriegebiet ausgewiesen werden? Damit sind z. B. höhere Schadstoff- und Lärmbelastungen auch in der Nacht erlaubt als in einem Gewerbegebiet. Die Halle darf dann in der beantragten Größe gebaut werden, 26 000 m2 und 13 m hoch? Und die Belastungen der BürgerInnen durch den dadurch entstehenden LKW-, Sprinter, PKW-Verkehr? Ist im Rathaus angekommen, dass die BürgerInnen das nicht (er)tragen wollen?

 


Stand 14.2.2019

Wir regen an die Gemeinderats-Sitzung am 20.2.19 in die Aula des Gymnasiums zu verlegen. Bereits die Sitzung am 12.12.18 im Kulturviereck (K4) war überfüllt und platze aus allen Nähten!

Es gab nur ein Mikrophon für die Ratsmitglieder - was zu Unruhe geführt hatte.

 

Liebe BürgerInnen, teilt diese Bedenken und schreibt der Verwaltungsspitze + Pressesprecher zum Beispiel per Email:

lothar.lorch@hassloch.de

tobias.meyer@hassloch.de

marcel.rossmann@hassloch.de



Stand 13.2.2019

"Einhelliger Tenor" Alle sind angeblich dagegen? Plakate werden aufgestellt, Fragen werden immer mit "wir sind dagegen" beantworten - ABER es passiert einfach NICHTS! Ist das Demokratie? Oder eher Monarchie?


Stand 12.2.2019

Jetzt hat sich die Verwaltung die Zügel aus der Hand nehmen lassen. 

Bürgermeister und Beigeordneten entscheiden gegen die mit den Ratsmitgliedern aufgestellte Tagesordnung zum Gemeinderat am 20.2.2019 und entfernen einfach den TOP 8 "Antrag der Fraktion Die Grünen "Veränderungssperre" um ihn wieder einmal zu verschieben (13.3.19).

 

Hier ein Auszug aus dem Gutachten von Dr. Finger, welches der Gemeindeverwaltung seit November 2018 vorliegt:

"Im konkreten Fall ist es daher keineswegs problematisch, dass bereits ein Antrag auf Genehmigung einer Logistikhalle gestellt worden ist; vielmehr kommt es darauf an, dass die Gemeinde bei Beschluss der Veränderungssperre eine (positive) gestalterische, "städtebauliche Vorstellung (wie zuvor beschrieben) darlegt. Es könnte demnach ohne

weiteres auch dargestellt werden, dass der Bauantrag für eine Logistikhalle der Auslöser dafür war, dass sich die Gemeinde dazu Gedanken gemacht hat, welche Entwicklung sie

sich für das Gewerbegebiet vorstellt und weshalb diese städtebaulichen Vorstellungen mit der Genehmigung der Logistikhalle durchkreuzt würden."

 

Desweitern erklärt Dr. Finger in dem Gutachten, 

"...Auch aus einem weiteren Grund würde es sich, vorausgesetzt, die Gemeinde legt der

Veränderungssperre eine städtebaulich plausible Planung zu Grunde, nicht um eine Verhinderungsplanung handeln."

 

Alles schriftlich fundierte Aussagen eines Fachanwaltes, die den Aussagen von Herrn Lorch, unserem Bürgermeister, widersprechen. Von der Anwaltskanzlei, die Herr Lorch beauftrag hat, liegen weder den Ratsmitgliedern noch sonst wem Schriftstücke vor. Dann wären zumindest einige Bürger und Ratsmitglieder beruhigter, um Gewissheit zu haben, dass diese Aussage Herr Lorch, die Gemeinde lasst sich anwaltlich beraten, stimmt.

Wir können nur hoffen, dass es Ratsmitglieder gibt, die sich trauen etwas dagegen zu unternehmen, um den TOP 8 wieder auf die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung am 20.2.2019 zu bekommen.

 

Warum jetzt keine Veränderungssperre erlassen?

Sind doch Zusagen gemacht worden?


Stand 18.1.2019

Wieder wird den BürgerInnen von den Verantwortlichen nur die halbe Wahrheit erzählt: gegen den Rückstellungsbescheid kann der Bauherr Widerspruch einlegen, das ist sein gutes Recht. Zugeschickt wurde ihm die Mitteilung laut KV am 7.1.2019, das hätte Bürgermeister Lorch den BürgerInnen am Neujahrsempfang mitteilen können. Wie wird die Kreisverwaltung in diesem Fall entscheiden? Sie muss den gültigen Bebauungsplan als Rechtsgrundlage für die Entscheidung nehmen, und danach, das haben Herr Ihlenfeld und Herr Lorch oft genug betont, ist das Baugesuch genehmigungsfähig. So entscheiden Verwaltungsbeamte und der Kreisrechtsausschuss, nicht die gewählten Vertreter der BürgerInnen in Haßloch. Die Veränderungssperre nicht zu machen ist der pure Leichtsinn. Wir brauchen sofort eine außerordentliche Sitzung des Gemeinderats, der für die Planungshoheit der Gemeinde sorgt, indem er die Veränderungssperre beschließt. Dazu müssen sich nur 9 aufrechte Gemeinderatsmitglieder finden, die das beantragen. Das kostet nichts, außer den Sitzungsgeldern. Was haben Sie denn zu befürchten? Gibt es doch Vorabsprachen mit dem Bauherrn, die bei einem Gerichtsverfahren ans Licht kommen könnten? Die für Haßloch teuer werden könnten? Wir fordern Sie, die politisch Verantwortlichen, auf, die Veränderungssperre so schnell wie möglich zu beschließen. Und dafür zu sorgen, dass Nachbargrundstücke nicht mit angekauft werden. Das würde Ihren Riesenfehler, der Verkauf des gemeindeeigenen Grundstücks an das Logistikunternehmen, etwas abmildern. Und endlich die doch beschlossene Überprüfung der Gültigkeit des Bebauungsplans Industriegebiet Süd in Angriff zu nehmen. Bis dahin demonstrieren wir jeden Dienstag weiter. Ihr Verein Bürgerengagement Haßloch mit der BI „NEIN zur Verkehrslawine - Schützt die Hasslocher BürgerInnen“.